Rechtsanwälte Struck Dortmund - Rechtsanwälte in Dortmund

Am 19.11.2020 hat das Amtsgericht Dortmund durch eine seiner WEG-Abteilungen zum Az.: 514 C 88/20 entschieden, dass die Maßgaben der Corona-Schutzverordnung in Bezug auf das Versammlungslokal einzuhalten sind und bei Verstoß gegen die Verordnung die Möglichkeit besteht, alle gefassten Beschlüsse der Versammlung anzufechten.

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie erreichen uns vermehrt Anfragen die Streitigkeiten zwischen Nachbarn betreffen. Dies mag daran liegen, dass Urlaubsmöglichkeiten eingeschränkt sind und die Bürger ihre Freizeit maßgeblich zu Hause und vor allem bei gutem Wetter draußen im Garten verbringen.

Bekanntlich gilt seit Dezember 2020 das neue WEG-Gesetz. Das Gesetz führt zu Unsicherheiten bei Eigentümern und insbesondere bei Verwaltern, wobei einige Regelungen bereits positive Auswirkungen mit sich gebracht haben.

Neue Düsseldorfer Tabelle und Leitlinien des OLG-Hamm - 2020.

Der Gesetzgeber arbeitet gerade fleißig an einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Derzeit ist geplant, dass das neue Gesetz zum 1.11.2020 in Kraft tritt. Ein Überblick:

Wie Sie es mit Sicherheit mitbekommen haben, gab es im Jahre 2019 einen Gesetzesentwurf, der zu einer Reform der StVO und auch des Bußgeldkatalogs im Jahre 2020 geführt hat. Derzeit stellt sich die Frage, welche Fassung des Bußgeldkataloges tatsächlich bei Erlass von Bußgeldbescheiden anwendbar ist.

Mit Sicherheit haben die interessierten Leser von der Umstrukturierung der StVO mitbekommen, die der Bund mit Zustimmung des Bundesrates am 14. Februar 2020 auf den Weg gebracht hat.

Jeder Bürger und jedes Unternehmen in unserem Land und wahrscheinlich auf der ganzen Welt  ist betroffen von den Auswirkungen der Viruskrankheit. Geschäfte schließen, Arbeitgeber sehen sich gezwungen, Kurzarbeit anzumelden und Reisende bangen im In-und Ausland zumindest um das für den Jahresurlaub Angesparte.

Wir möchten deshalb einen kurzen Überblick zu derzeit möglicherweise problembetroffenen Rechtsgebieten geben. Es kann sich hierbei natürlich nur um eine kurze Darstellung handeln. Wir stehen aber gerne mit Rat und Tat an Ihrer Seite; unsere Kanzlei ist bisher noch zu den normalen Geschäftszeiten geöffnet!

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