Am 19.11.2020 hat das Amtsgericht Dortmund durch eine seiner WEG-Abteilungen zum Az.: 514 C 88/20 entschieden, dass die Maßgaben der Corona-Schutzverordnung in Bezug auf das Versammlungslokal einzuhalten sind und bei Verstoß gegen die Verordnung die Möglichkeit besteht, alle gefassten Beschlüsse der Versammlung anzufechten.
Bekanntlich gilt seit Dezember 2020 das neue WEG-Gesetz. Das Gesetz führt zu Unsicherheiten bei Eigentümern und insbesondere bei Verwaltern, wobei einige Regelungen bereits positive Auswirkungen mit sich gebracht haben.
Der Gesetzgeber arbeitet gerade fleißig an einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Derzeit ist geplant, dass das neue Gesetz zum 1.11.2020 in Kraft tritt. Ein Überblick:
Der BGH hat kürzlich mit dem Urteil vom 26.10.2018, Az. V ZR 328 / 17 entschieden, dass der einzelne Wohnungseigentümer berechtigt ist, Beseitigungsansprüche wegen unzulässiger baulicher Maßnahmen durch andere Eigentümer durchzusetzen.