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Die WEG-Reform 2020
Der Gesetzgeber arbeitet gerade fleißig an einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Derzeit ist geplant, dass das neue Gesetz zum 1.11.2020 in Kraft tritt. Ein Überblick:
Achtung Wohnungsverwalter: Die Anmeldung von (vorrangigen) Forderungen ist Pflicht!
Mit kürzlich veröffentlichtem Urteil des BGH, Az. V ZR 82 / 17 verpflichtet der BGH Verwalter von Wohnungseigentum zur Anmeldung von Forderungen der Gemeinschaft gem. des § 10 ZVG.
Nachbereitung der Eigentümerversammlung - Informations- und Auskunftsrechte
In der Regel finden bis zu den frühen Sommermonaten die Eigentümerversammlungen für das abgelaufene Geschäftsjahr statt. Häufig beraten wir Mandanten im Anschluss an die Versammlungen dahingehend, welche Pflichten der Verwalter in Bezug auf die Zurverfügungstellung der Beschlusssammlung hat, bzw. inwiefern er weitere Rechenschaft durch Vorlage einer Versammlungsniederschrift/des Protokolls schuldet.
Entlastung kleiner Wohnungseigentumsgemeinschaften
Mit der Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 03.02.2017 (17 S 125/16) bringt das Landgericht Dortmund Entlastung für kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen ein Verwalter nicht bestellt ist.