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Eigentümerversammlungen in Zeiten von Corona - Verwalter aufgepasst!
Am 19.11.2020 hat das Amtsgericht Dortmund durch eine seiner WEG-Abteilungen zum Az.: 514 C 88/20 entschieden, dass die Maßgaben der Corona-Schutzverordnung in Bezug auf das Versammlungslokal einzuhalten sind und bei Verstoß gegen die Verordnung die Möglichkeit besteht, alle gefassten Beschlüsse der Versammlung anzufechten.
Das neue WEG-Gesetz - Eine Zwischenbilanz nach vier Monaten
Bekanntlich gilt seit Dezember 2020 das neue WEG-Gesetz. Das Gesetz führt zu Unsicherheiten bei Eigentümern und insbesondere bei Verwaltern, wobei einige Regelungen bereits positive Auswirkungen mit sich gebracht haben.
Die WEG-Reform 2020
Der Gesetzgeber arbeitet gerade fleißig an einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Derzeit ist geplant, dass das neue Gesetz zum 1.11.2020 in Kraft tritt. Ein Überblick:
Achtung Wohnungsverwalter: Die Anmeldung von (vorrangigen) Forderungen ist Pflicht!
Mit kürzlich veröffentlichtem Urteil des BGH, Az. V ZR 82 / 17 verpflichtet der BGH Verwalter von Wohnungseigentum zur Anmeldung von Forderungen der Gemeinschaft gem. des § 10 ZVG.
Nachbereitung der Eigentümerversammlung - Informations- und Auskunftsrechte
In der Regel finden bis zu den frühen Sommermonaten die Eigentümerversammlungen für das abgelaufene Geschäftsjahr statt. Häufig beraten wir Mandanten im Anschluss an die Versammlungen dahingehend, welche Pflichten der Verwalter in Bezug auf die Zurverfügungstellung der Beschlusssammlung hat, bzw. inwiefern er weitere Rechenschaft durch Vorlage einer Versammlungsniederschrift/des Protokolls schuldet.
Entlastung kleiner Wohnungseigentumsgemeinschaften
Mit der Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 03.02.2017 (17 S 125/16) bringt das Landgericht Dortmund Entlastung für kleinere Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen ein Verwalter nicht bestellt ist.