1.
Beschlüsse sind nur dann rechtlich beachtlich, wenn ihr Inhalt bestimmt und klar ist. Nicht
protokollierte Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, bleiben unbeachtlich
(so BayOLG, WuM 2005, 478).
Rechtsanwälte Struck Dortmund - Rechtsanwälte in Dortmund - Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht
17
Juni
Mit Urteil vom 5.2.2016, Aktenzeichen: 6S 143 / 15, hat das Landgericht Darmstadt entschieden, dass ein vermietender Wohnungseigentümer die Betriebskostenabrechnung auch erstellen kann, obwohl die zugrunde liegende Jahresabrechnung der Gemeinschaft noch nicht beschlossen ist.
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08
März
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08
März
Darf ich in meiner Wohnung oder auf meinem Balkon rauchen? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof Anfang diesen Jahres. Lesen Sie hier das Urteil nach.
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08
März
Sie haben Schwierigkeiten einen Zugang zu Ihrem Mieter / Vermieter / Bauherren zu finden oder benötigen rechtlichen Beistand?
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