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Dienstag, 08 März 2016 14:46

Thema: Gesetzliche Regelungen des Straßenverkehrs

Als Verkehrsteilnehmer, erst recht als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit, kommt man ständig in Kontakt mit verschiedenen Gesetzen.

 

Für den Laien ist es meistens sehr schwer und verwirrend, durch den Dschungel der verschiedenen Gesetze und Verordnungen zu finden. Dies beginnt schon bei der Frage, was ein Gesetz und was eine Verordnung ist.

Alle wissen, dass ein Gesetz vom Gesetzgeber verfasst und verabschiedet wird. Bei Bundesgesetzen ist dies der Bundestag (im gesondert geregelten Fällen mit Zustimmung des Bundesrates), bei Landesgesetzen ist dies der Landtag, also hier in Nordrhein Westfalen der Landtag in Düsseldorf.

Verordnungen sind dagegen Regelungen auf untergesetzlicher Ebene, denen gleichwohl „Gesetzesqualität“ zukommt.

Verordnungen werden nicht erlassen vom Gesetzgeber, also der Legislative, sondern von der ausführenden Gewalt, der Exekutiven. Damit dies kein Verstoß gegen den nach der Verfassung geltenden Gewaltenteilungsgrundsatz ist, wird die Exekutive in einem Gesetz ermächtigt, auf der Grundlage des Gesetzes selbst Verordnungen erlassen zu dürfen (so regeln beispielsweise § 6 des Straßenverkehrsgesetzes die Ermächtigung des Bundesverkehrsministeriums zum Erlass der Straßenverkehrsordnung).

Leider lassen sich Gesetze und Verordnungen nicht am Namen erkennen, bzw. unterscheiden, da es auch Gesetze gibt, die sich „Verordnung“ nennen, so z. B. die Zivilprozessordnung oder die Gemeindeordnung. Beides sind Gesetze.

Für den Straßenverkehr ist zunächst einmal das

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Von Bedeutung. Dort gibt es verschiedene Regelungen zur Fahrerlaubnis, zum Punktesystem, zur Haftpflicht und zu Straf- und Bußgeldvorschriften. Das StVG wird ergänzt durch die

Straßenverkehrsordnung (StVO),

die jedem Führerscheininhaber bekannt ist, war sie doch Grundlage seiner Büffelei zur Erlangung des Führerscheins.

Ergänzt wird das StVG des Weiteren durch die

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

In der FeV gibt es umfangreiche Regelungen zu den Voraussetzungen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis, zum Fahrerlaubnis- und Verkehrszentralregister und zum Punktesystem. Alleine 15 Anlagen gehören zur FeV. So regelt z. B. die Anlage 13, wie viel Punkte für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zentralregister einzutragen sind. Die einzelnen Verkehrsordnungswidrigkeiten werden wiederum im allseits bekannten

Bußgeldkatalog

geregelt. Aktuell ist dies der Bußgeldkatalog 2010 in der Fassung vom 04.12.2010. Der Bußgeldkatalog regelt die Erteilung einer Verwarnung, die Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung von Fahrverboten einschließlich der Punktbewertung.

Weitere Verordnungen für die Zulassung von Fahrzeugen sind die

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

und die

Fahrzeugzulassungsverordnung (FzV).

Straf- und Bußgeldvorschriften gibt es den vorgenannten Gesetzes und Verordnungen. Diese können sich aber auch allgemein direkt oder durch Verweisung aus dem

Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

ergeben, handelt es sich Straftaten, wie beispielsweise § 316, Trunkenheit im Verkehr (bei mehr als 1,1 Promille) aus dem

Strafgesetzbuch (StGB).

Die Regelungsvielfalt ist also umfangreich und kaum zu übersehen, erst recht für den Laien.

So verjähren beispielsweise Ordnungswidrigkeiten nach § 31 II Nr. 4 OWiG nach 6 Monaten, jedoch Ordnungswidrigkeiten gemäß §§ 24, 26 III StVG nach 3 Monaten, es sei denn, es ist vorher ein Bußgeldbescheid ergangen. Dann beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls 6 Monate.

Jeder kann im Internet die einzelnen Gesetze nachlesen, z. B. auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html).

Gleichwohl empfiehlt es sich für Betroffene eines Buß-, oder gar Strafverfahrens dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Gute Fahrt wünscht Ihr Rechtsanwalt und Motorradfahrer

Jürgen Struck

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