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Rechtsanwälte Struck Dortmund - Rechtsanwälte in Dortmund

Seit dem 01.05.2014 gilt der neue Bußgeldkatalog. Was bringt die Reform – sind die Ankündigungen der Politiker zutreffend, der neue Katalog sei „gerechter“ und vorteilhafter für den Bürger?

08 März

Auch wenn die Saison erst gerade anfangen wird und niemand an einen Unfall denken möchte, kann es passieren…

Kommt es zu einem Straßenverkehrsunfall mit beteiligten Kraftfahrzeugen, stellt sich immer wieder die Frage des Verschuldens, bzw. des Haftungsanteils der beteiligten Verkehrsteilnehmer.

Infolge der Vereinheitlichung von Führerscheinregelungen in Europa wird es in Deutschland eine ab 19.01.2013 geltende neue Verordnung zum Führerscheinrecht geben. Es wird sich niemand wundern, dass diese neuen Regelungen durchaus kompliziert ausgefallen sind.

Kommt es zu einem Unfall mit einem Motorrad, ist es regelmäßig erforderlich, dieses abschleppen zu lassen, weil es nach der Kollision nicht mehr fahrbereit ist.

Kommt es zu einem Unfall mit dem Motorrad, stellt sich nicht nur häufig die grundsätzliche Frage, wer den Unfall verschuldet hat, d. h. mit anderen Worten, wer von wem Schadensersatz verlangen kann. Häufig wird auch demjenigen, der ohne eigene (Haupt-) Schuld den Unfall erlitten hat, ein Mit-Verschulden unterstellt.

Wer jetzt im frühen Frühjahr mit dem Motorrad unterwegs ist, muss nicht nur auf die sonst schon üblichen Gefahren achten, sondern darüber hinaus viel Aufmerksamkeit darauf verwenden, ob winterlich bedingte gefährliche Straßenzustände vorliegen.

Wird Verkehrsteilnehmern anlässlich von Geschwindigkeitskontrollen der Vorwurf gemacht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben, sollten diese Vorwürfe die den Betroffenen als Bußgeldbescheide zugehen, nicht unwidersprochen hingenommen werden: