Warnung

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Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: mietrecht

1.
Beschlüsse sind nur dann rechtlich beachtlich, wenn ihr Inhalt bestimmt und klar ist. Nicht
protokollierte Begleitumstände, die nicht für jedermann ersichtlich sind, bleiben unbeachtlich
(so BayOLG, WuM 2005, 478).

Was tun bei einem Wasserrohrbruch? Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Publiziert in Allgemein
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