Dienstag, 23 August 2016 11:33

Bumserei in den Ferien - Verkehrsunfall im Ausland

 

Es soll ja noch deutsche Touristen geben, die nicht mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen, sondern die lange Urlaubsreise mit dem eigenen Fahrzeug bestreiten. Aber was denn nur machen, wenn es während dieser Fahrten zu einem Verkehrsunfall kommt und zurück in der Heimat die Regulierung dieses Unfalls ansteht?

 

Was soll ein Rechtsanwalt anders auf diese Frage antworten als: Kommen Sie zu uns! Die Einschaltung eines Rechtsanwalts in diesen Angelegenheiten ist notwendig und sinnvoll, denn es gibt mehrere Problemfelder, denen Beachtung geschenkt werden muss.

Zunächst sollte unbedingt die örtliche Polizei zu dem Unfall gerufen werden. Es ist sinnvoll einen Unfallbericht fertigen zu lassen, um die Daten des Unfallgegners rechtssicher feststellen zu lassen. Achtung! Es sollte unbedingt selbstständig das Kennzeichen des Unfallgegners und dessen Name zusätzlich notiert werden; auch sollte darauf geachtet werden, dass der Unfallbericht vollständig ausgefüllt ist.

Der Unfallbericht dient in Deutschland als Nachweis für das Entstehen des Unfalls, aus ihm ergeben sich die wesentlichen Umstände, wie es zu dem Unfall kam und wer der Anspruchsgegner ist.

Der eingeschaltete Rechtsanwalt wird im Regelfall mit den Informationen aus dem Unfallbericht den Zentralruf der Versicherer bemühen, um so herauszufinden, welche Haftpflichtversicherung für den Unfallgegner in Anspruch genommen werden kann.

Im Regelfall benennt der Zentralruf der Versicherer eine deutsche Korrespondenzversicherung, die die Angelegenheiten der ausländischen Versicherung hier in Deutschland regelt. Über diese Korrespondenzversicherung kann, wie schon der Name sagt, mit dem ausländischen Versicherer kommuniziert werden; im Regelfall wird auch eine Abwicklung des Schadensereignises über die deutsche Korrespondenzversicherung gestaltet werden.

Sollte es jedoch zu weiteren Problemen kommen, muss geklagt werden. Dies ist jedoch auch kein Problem, da nach dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz ein Gerichtsstand am Wohnort des deutschen Autoführers im Regelfall gegeben ist. Eine Zustellung der Klage kann dann ebenfalls zu Händen der Korrespondenzversicherung erfolgen.

Beachten Sie, dass das Vorgesagte grundsätzlich nur für Verkehrsunfälle im europäischen Ausland gilt. Bei Verkehrsunfällen im außereuropäischen Ausland können Besonderheiten hinzutreten.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall im Urlaub, oder vielleicht sogar hier in Deutschland? Haben Sie andere verkehrsrechtliche Probleme? Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse; vereinbaren Sie kurzfristig, telefonisch einen Beratungstermin in der Kanzlei Rechtsanwälte Struck, Kaiserstraße 61,44135 Dortmund.

 

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