Warnung

JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 69
Dienstag, 08 März 2016 14:59

Thema: Der neue Bußgeldkatalog – vor- oder nachteilhaft?

Seit dem 01.05.2014 gilt der neue Bußgeldkatalog. Was bringt die Reform – sind die Ankündigungen der Politiker zutreffend, der neue Katalog sei „gerechter“ und vorteilhafter für den Bürger?

 

Festgehalten werden kann sicherlich, dass es jetzt für den einen oder anderen Verstoß keine Punkte mehr gibt, die früher punktebewährt waren. Ein häufig zitiertes Beispiel ist das unberechtigte Befahren von Umweltzonen. Wer bis April 2014 diese Ordnungswidrigkeit beging, kassierte einen Punkt und musste 40,00 € zahlen. Jetzt ist dieses Delikt punktefrei, dafür kostet das Bußgeld aber auch 80,00 €. Den Vor-, oder Nachteil mag jeder selbst abwägen.

Im Allgemeinen kann festgehalten werden, dass die Bußgeldhöhe in allen Bereichen verschärft und erhöht worden ist. Zwar ist die Schwelle damit gleichzeitig erhöht worden, ab wann es zu einer Eintragung von Punkten kommt. Denn nach den alten Regeln konnte man ab einem Bußgeld von 40,00 € mit einer Punkteintragung rechnen, nach den neuen Vorschriften werden Punkte ab einem Bußgeld von 60,00 € erteilt.

Auch hat sich bei vielen Delikten die Anzahl der Punkte verringert. Gab es nach dem alten System z. B. bei einer Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 30 km/h noch 3 Punkte, werden ab Mai 2014 dafür 2 Punkte vergeben. Doch ist dies von Vorteil?

Nach altem Recht wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wenn der Punktestand 18 erreicht hatte. Nach neuem Recht ist dies jetzt schon ab 8 Punkten der Fall!

Wer also früher 3 Mal schneller als 30 km/h war, hatte ein Punktekonto von 9.

Ab Mai 2014 würde das Konto 6 Punkte haben.

Nach altem Recht hätte also der Schuldige erst 50 % der maximalen Punkte bis zum Entzug der Fahrerlaubnis gesammelt, nach neuem Recht wären es aber schon 75 %. Hinzu kommt, dass früher ein Betroffener durch freiwillige Nachschulungen 2-4 Punkte abbauen konnte. Nach neuem Recht hingegen kann nur 1 Punkt abgebaut werden, wenn an einem Fahreignungsseminar teilgenommen wurde.

Im Ergebnis muss daher festgehalten werden, dass die Gefahr der Entziehung der Fahrerlaubnis ab Mai 2014 wesentlich erhöht ist.

Daran ändert sich auch nichts durch die neue Regelung der Tilgungsfristen.

Nach altem Recht wurden Punkte gelöscht, wenn diese zwei Jahre nach der letzten Eintragung abgelaufen sind. Dies bedeutete, dass alle, auch die älteren, Punkte getilgt wurden, wenn der Betroffene sich zwei Jahre lang nichts Neues zu schulden kommen ließ. Allerdings wurden die einzelnen Punkte nach altem Recht in jedem Fall gelöscht, wenn sie 5 Jahre alt geworden sind.

Nach neuem Recht wird die Tilgungsfrist zwar für jeden Punkt unabhängig und allein berechnet, so dass Neueintragung die Löschung von alten Punkten nicht verhindert.

Und die Tilgungsfrist beträgt 2,5 Jahre. Diese Frist ist aber beschränkt auf sogenannte schwere Delikte. Das sind jene, die mit 1 Punkt sanktioniert sind.

Die Ordnungswidrigkeiten, die als besonders schwere Verstöße definiert sind, sind jene, für die 2 Punkte eingetragen werden. Und diese Punkte verjähren dann erst nach 5 Jahren!

Die Folge ist, dass jedenfalls für alle Verstöße mit der 2-Punkte-Regel keine Verbesserung der Tilgungsfristen geschaffen worden ist, sondern eine Verschärfung.

Alles in allem stellt daher der neue Bußgeldkatalog eine Verschärfung dar, so dass Kraftfahrer zukünftig noch höhere Risiken haben, als in der Vergangenheit und dementsprechend jeder noch viel vorsichtiger fahren sollt, um entsprechende Sanktionen zu vermeiden.

Gelesen 3001 mal