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Dienstag, 08 März 2016 14:52

Thema: Mitverschulden bei Unfällen?

Kommt es zu einem Unfall mit dem Motorrad, stellt sich nicht nur häufig die grundsätzliche Frage, wer den Unfall verschuldet hat, d. h. mit anderen Worten, wer von wem Schadensersatz verlangen kann. Häufig wird auch demjenigen, der ohne eigene (Haupt-) Schuld den Unfall erlitten hat, ein Mit-Verschulden unterstellt.

 

Regelmäßig werden solche Einwendungen bei Motorradunfällen gegenüber dem Motorradfahrer mit der Begründung erhoben, dieser sei zu schnell gefahren und habe deshalb den Unfall zu einer gewissen Prozentquote mitverschuldet.

Mit einem ganz anderen Einwand des Mitverschuldens hatte sich jetzt das OLG Nürnberg in einer Entscheidung aus 2012 auseinanderzusetzen, welche im Jahre 2013 veröffentlicht wurde:

In diesem Fall ging es nicht um ein Mitverschulden der Unfallherbeiführung, sondern um den Vorwurf des Mitverschuldens im Hinblick auf die Höhe der von dem geschädigten Motorradfahrer geltend gemachten Ansprüche.

Dieser hatte nämlich keine Motorradstiefel bei dem Unfall getragen, sondern Turnschuhe! Im Rahmen der Schadensersatzklage wurde vom gegnerischen Versicherer eingewandt, die Prellungen und Risswunden im Fußbereich hätten vermieden werden können, wenn Motorradstiefel benutzt worden wären. Dabei hatte sich der gegnerische Versicherer auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf gestützt, mit welcher eine fehlende Motorradhose dem Geschädigten mit einer Mitverschuldensquote angerechnet worden war.

Im vorliegenden Fall hat hingegen das OLG Nürnberg einen Mitverschuldensvorwurf zurückgewiesen mit der Begründung: „ Es gibt kein allgemeines Verkehrsbewusstsein, dass das Tragen von Motorradschuhen zum eigenen Schutz eines Motorradfahrers erforderlich ist, so dass ein Mitverschulden aus diesem Grunde zu verneinen ist“.

Der betroffene Motorradfahrer hat also hier noch einmal Glück gehabt, gleichwohl – jeder sollte aus eigenen Sicherheitsgründen beim Fahren nicht auf komplette Schutzkleidung verzichten einschließlich Motorradhandschuhen und Motorradstiefeln.

Allseits gute Fahrt.

Ihr Rechtsanwalt Struck

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